Am 10. September wies Richter Robert Pitman in Texas die Sammelklage wegen Wertpapieren gegen die Betreiber des Bancor-Protokolls im Zusammenhang mit dem Dezentralen Finanzwesen ab. Der Richter stimmte der Ansicht zu, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass ein US-Gericht über ausländische Beklagte Rechtsprechung hat. Das Urteil besagt, dass die ausländischen Aktivitäten von Bancor nicht den Bestimmungen des US-amerikanischen Wertpapierrechts unterliegen und der Kläger Bancor nicht in den USA wegen der Aussetzung des Anlegerschutzes verklagen kann. Der Richter stellte auch fest, dass Bancor und seine Gründer keine ausreichenden Verbindungen zu den USA haben und empfahl dem Kläger, in Israel Klage einzureichen.