Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) hat kürzlich neue regulatorische Leitlinien veröffentlicht, die klarstellen, dass selbst wenn Wertpapiere in Form von Blockchain-Token ausgegeben werden, ihre rechtliche Natur unverändert bleibt. Tokenisierte Aktien und verwandte Vermögenswerte unterliegen weiterhin vollständig den bestehenden Wertpapiergesetzen, was eine klare Abgrenzung für den schnell wachsenden tokenisierten Finanzmarkt schafft.
(Frühere Zusammenfassung: BlackRock-CEO fordert: RWA-Tokenisierung ist ein unvermeidlicher Trend! Zukunft geht in eine Ära „gemeinsame Blockchain“)
(Hintergrund: NYSE kündigt Entwicklung einer „Tokenisierungsplattform“ an! Unterstützung des 24/7-Handels mit US-Aktien, führend in der Branche auf dem Weg zur vollständigen On-Chain-Integration)
Inhaltsverzeichnis
Die SEC hat kürzlich ihre neuesten regulatorischen Leitlinien zu tokenisierten Wertpapieren (Tokenised Securities) veröffentlicht und deutlich gemacht, dass auch bei Ausgabe in Blockchain-Token-Form die rechtliche Natur der Wertpapiere unverändert bleibt. Sie unterliegen weiterhin vollständig den aktuellen Bundeswertpapiergesetzen. Dieser Schritt wird von Marktteilnehmern als klare Abgrenzung für den schnell wachsenden tokenisierten Finanzmarkt interpretiert und bietet wichtigen Orientierungshilfen für Institutionen und Investoren.
In ihrer neuesten Erklärung betont die SEC, dass die „technische Form“ der Wertpapieremission die rechtliche Anwendbarkeit nicht beeinflusst. Ob traditionelle Buchführung oder On-Chain-Registrierung via Blockchain – solange die Vermögenswerte rechtlich Wertpapiere sind, müssen sie die Vorschriften zur Wertpapierregistrierung, Offenlegung, regelmäßigen Berichterstattung und Betrugsbekämpfung einhalten.
Die SEC stellt fest, dass Tokenisierung lediglich eine technische Methode der Ausgabe und Verwaltung von Wertpapieren ist und kein Mittel, um regulatorische Anforderungen zu umgehen. Mit anderen Worten: Die Regulierungslogik lautet weiterhin „Zuerst prüfen, ob es sich um ein Wertpapier handelt, dann welche Technik verwendet wird“.
In den Leitlinien erklärt die SEC auch die Strukturklassifikation tokenisierter Wertpapiere, die in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: „Unterstützt durch den ursprünglichen Emittenten“ und „Ausgegeben und unterstützt durch Dritte“.
Selbst bei Token, die von Dritten ausgegeben werden, besteht keine direkte Verbindung zu den zugrunde liegenden Aktien oder die Zuweisung von Eigentums-, Stimm- oder Informationsrechten. Die SEC ist dennoch der Ansicht, dass diese Token den Wertpapiergesetzen unterliegen. Diese Haltung ist entscheidend für die Bewertung des Schutzes der Investorenrechte und potenzieller rechtlicher Verantwortlichkeiten.
In den letzten Jahren ist die Tokenisierung zu einem zentralen Thema bei globalen Finanzinstituten geworden. Große Vermögensverwalter und Handelsplattformen sehen darin eine Möglichkeit, die Handelseffizienz zu steigern, Abwicklungskosten zu senken und die Transparenz der Vermögenswerte zu erhöhen.
Die klare regulatorische Positionierung der SEC wird als Beitrag zu einem „vorhersehbaren Compliance-Rahmen“ angesehen, der hilft, Grauzonen zu verringern und Innovationen im Rahmen der Vorschriften zu fördern. Allerdings räumt die SEC auch ein, dass die Regulierung im sekundären Markt für tokenisierte Wertpapiere noch nicht vollständig geklärt ist und entsprechende Regelungen noch ausgearbeitet werden müssen.
Im Gegensatz dazu sind einige tokenisierte Aktien bereits außerhalb der USA auf dem Markt verfügbar. Der europäische Markt hat im Rahmen eines speziellen Gesetzesrahmens für Krypto-Assets bereits tokenisierte Produkte für US-börsennotierte Aktien eingeführt.
In den USA hingegen hängen die Entwicklungen weiterhin vom Gesetzgebungsprozess im Kongress und der Koordination der Regulierungsbehörden ab. Die Marktteilnehmer sind sich einig, dass die SEC mit ihren Leitlinien zwar nicht alle Unsicherheiten beseitigt hat, aber die Rechtmäßigkeit und die regulatorische Logik tokenisierter Wertpapiere verankert hat – ein Zeichen dafür, dass „Finanzinnovation nur innerhalb des Wertpapierrechtsrahmens voranschreiten kann“.
Insgesamt sendet die neueste SEC-Richtlinie ein klares Signal: Tokenisierung bedeutet nicht Deregulierung. Für Emittenten und Plattformen ist die Einhaltung der Vorschriften die Voraussetzung für die Förderung tokenisierter Wertpapiere; für Investoren trägt sie dazu bei, Risiken durch regulatorische Unsicherheiten zu verringern.